I. Allgemeine Bestimmungen
1. Angebot und Vertragsschluss
1.1 In Prospekten, Anzeigen, anderem Werbematerial um im Internet
enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
1.2 Die Angebote des Caterers
werden unwirksam, wenn sie der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Zugang beim Kunden angenommen werden.
1.3 Der Vertragsschluss kommt mit dem Zugang der Annahme des Angebots mündlich oder schriftlich durch den Kunden
zustande. Nach Vertragsschluss sind Änderungen der Leistung und der Liefertermine durch den Kunden nur möglich,
wenn dies durch den Caterer schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird.
1.4 Ändert sich die Teilnehmerzahl
nach Vertragsschluss, hat der Kunde dies dem Caterer unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage vor dem
Liefertermin, schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall kann der Caterer den vereinbarten Preis angemessen neu festsetzen, oder die zuvor gebuchte Teilnehmerzahl berechnen.
2. Preise und Zahlung
2.1 Die Preise sind Euro-Preise, wenn nichts anderes angegeben ist, und
verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.2 Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für den Caterer nur dann
verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich oder per E-Mail abgegeben oder bestätigt worden sind.
2.3 Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag.
2.4 Alle Rechnungen sind sofort mit deren Erhalt zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt als bewirkt, wenn sie
auf dem Konto des Caterers gutgeschrieben sind und der Caterer über den Betrag verfügen kann. Die Annahme von
Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
2.5 Der Caterer ist berechtigt, bis zu 50 Prozent des Bestellwertes nach Auftragsbestätigung zur Sicherung
des vereinbarten Termins bzw. der vereinbarten Leistungserbringung als Vorauszahlung zu verlangen.
2.6 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnungs-
oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Caterer ist berechtigt,
die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.
2.7 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller
anderen Rechte des Caterers – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe zu zahlen,
sofern der Caterer nicht einen höheren Schaden nachweist.
2.8 Bezahlt der Kunde eine geforderte Vorauszahlung nicht, liegt eine Überschuldung vor oder wird die
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder
Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung des Caterers sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben.
Der Caterer ist in diesem Fall berechtigt, ausreichend Sicherheit zu verlangen, die Gesamtforderung sofort
fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Lieferung und Liefertermin
3.1 Die Lieferung erfolgt zu dem vereinbarten Termin.
3.2 Sollte sich der Liefertermin auf Wunsch des Kunden verschieben, ist der Caterer berechtigt, die
hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3.3 Der Caterer haftet nicht, wenn der Liefertermin aufgrund höherer Gewalt wie Streik oder
Naturkatastrophen nicht eingehalten werden kann. Ansprüche der Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
3.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs der gelieferten Waren geht auf den Kunden über, sobald der Caterer
die Ware zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Bei Mängeln der Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
4.2 Offensichtliche Mängel der Leistung hat der Kunde unverzüglich dem Caterer gegenüber anzuzeigen. Erfolgt dies
nicht, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
4.3 Der Caterer haftet auf Schadensersatz nur bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Übrigen die Haftung des Caterers ausgeschlossen.
4.4 Die Haftung des Caterers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Caterers oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.6 Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Kunden von dem Mangel.
5. Rücktritt
5.1 Der Kunde kann sich nach Vertragsschluss nicht einseitig vom Vertrag lösen. Dies gilt nicht, wenn dem
Kunden ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 11 Wochen vor der Veranstaltung liegt, erfolgt ein
pauschaler Abschlag von 35%, der Auftraggeber hat 65% der fixen Kosten zu bezahlen.
Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 5 Wochen vor der Veranstaltung liegt, erfolgt ein pauschaler
Abschlag von 15%, der Auftraggeber hat 85% der fixen Kosten zu bezahlen. Für Stornierung bis einschließlich
zu dem Tag, der 1 Woche vor der Veranstaltung liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 5%, der Auftraggeber
hat 95% der fixen Kosten zu bezahlen. Für Stornierung weniger als 1 Woche vor der Veranstaltung bzw. bei no shows
erfolgt ein pauschaler Abschlag von 0%, der Auftraggeber hat 100% der fixen Kosten zu bezahlen. Dem Auftraggeber
ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass wegen ersparter Aufwendungen und /oder anderweitiger Verwendung bzw.
böswilliger Nichtverwendung von Arbeitskraft ein höherer Abschlag von den fixen Kosten vorzunehmen ist und/oder der
Anspruch des Auftragnehmers auf Bezahlung der fixen Kosten überhaupt nicht besteht oder wesentlich niedriger ist als
durch den pauschalen Abschlag bestimmt.Die Regelungen gelten für Teilstornierungen für eine geringere Personenanzahl
an Teilnehmern bei der Veranstaltung entsprechend. Das Recht des Auftragnehmers wesentlich geringere ersparte
Aufwendungen bei Stornierungen des Auf- traggebers nachzuweisen und damit einen höheren Anteil der fixen Kosten zu
verlangen entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
5.2 Der Caterer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu
vertretender Umstände nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen des Caterers
in der Öffentlichkeit gefährden könnte. In diesem Fall ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Leistungen Dritter
Sofern der Caterer zusätzlich Leistungen Dritter vermittelt, z.B. von Künstlern oder Musikern,
haftet der Caterer nur für eine sorgfältige Auswahl dieser Dritter. Etwaige Mängelansprüche sind vom Kunden direkt an den
Dritten zu richten. Aufträge können an Subunternehmer vergeben werden.
7. Sonstiges
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Als Gerichtsstand wird – sofern gesetzlich zulässig – Stuttgart vereinbart. Der Caterer ist jedoch auch berechtigt,
den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
7.3 Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung nach ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gleiche gilt für eine etwaige Regelungslücke.
II. Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Caterers
Neben den Allgemeinen Bestimmungen (I.) gelten bei Veranstaltungen des Kunden in Räumlichkeiten, welche der Caterer zur
Verfügung stellt, zusätzlich folgende Bestimmungen:
1. Jede Veränderung an den Räumlichkeiten sowie jede Einwirkung oder Veränderung des Inventars ist vorab mit dem Caterer
abzusprechen und bedarf der Zustimmung des Caterers.
2. Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, alle erforderlichen Erklärungen und Genehmigungen Dritter, beispielsweise
der GEMA, einzuholen. Sofern der Caterer diesbezüglich von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde den Caterer
von allen hierdurch entstehenden Kosten und Schäden, inklusive der Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung, frei.
3. Im Übrigen kann das Anbringen von Dekoration oder Werbemittel vom Caterer untersagt werden, wenn dies nicht von einer
erforderlichen Genehmigung gedeckt ist oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.
4. Der Kunde haftet gegenüber dem Caterer für alle Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung an den Räumlichkeiten und an
vom Caterer zur Verfügung gestelltem Inventar entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden durch den Kunden selbst
oder einen Dritten verursacht wurde. Sofern der Caterer von einem Dritten aufgrund von Schäden in Anspruch genommen wird,
stellt der Kunde den Caterer von diesen Ansprüchen, inklusive der Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung, frei.
5. Der Kunde hat auf Verlangen gegenüber dem Caterer den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
oder eine ausreichende Sicherheitsleistung zu erbringen.
6. Der Caterer haftet nicht für etwaige vom Kunden für die Veranstaltung zu erbringende Steuern uns Abgaben.
III. Bestimmungen zu Sonderveranstaltungen und Eventreihen.
1. Verkaufte Karten sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen
2. Für den Versand der Tickets wird eine Pauschale von EUR 5,00 pro Auftrag berechnet.
3. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. (Überweisung oder PayPal)
4. Hinweis zum Datenschutz: Beim Bestellvorgang erhobene persönliche Daten wie Name, Anschrift oder
Kreditkartennummer werden von Cantino GmbH zur Abwicklung Ihrer Bestellung(en) verwendet.
5. Muss eine Vorstellung ausfallen, so tauscht der Veranstalter die Eintrittskarten gegen Karten der gleichen
Preisgruppe für einen anderen Vorstellungstermin um oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte.
Der Tausch oder die Rückgabe muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Vorstellungsausfall bei Cantino GmbH erfolgen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6. Der Veranstalter gewährt Ermäßigungen für Schüler, Studenten bis 27 Jahre, Personen ab 65 Jahre und schwerbehinderte
Menschen ab einem Grad der Behinderung von 70. Sonderveranstaltungen wie Premieren sind hiervon ausgenommen. Der
Veranstalter verlangt bei allen Ermäßigungskarten vor dem Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung.
Wird der Nachweis nicht erbracht, so muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor dem Einlass nachentrichtet werden
7. Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte
und Kameras aller Art müssen an der Garderobe abgegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte
und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Vorstellung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der
Vorstellung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der
vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.
8. Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher
Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken, Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen
ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass kann eine
Sicherheitskontrolle stattfinden.
10. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt
vorbehalten.
11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Vorstellungstermin.
12. Der Veranstalter behält sich vor, die angekündigte Besetzung der Show auch kurzfristig zu ändern.
13. Nach Beginn der Vorstellung erfolgt kein Einlass. Ausnahmen bestimmt der Veranstalter.
14. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
15. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
16. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
Stand: Januar 2017